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Zwangsstrafverfahren zur Änderung einer bereits ursprünglich unzulässigen Firma

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Auch bei einer schon ursprünglich unzulässigen Firma kann der Geschäftsführer mit Zwangsstrafen vom Firmenbuchgericht dazu angehalten werden, einen korrekten Firmenwortlaut anzumelden.

  • OGH, 31.07.2015, 6 Ob 151/15x
  • § 24 FBG
  • Gesellschaftsrecht
  • ursprünglich unzulässige Firma
  • GES 2015, 342
  • Zwangsstrafverfahren.

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