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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

Heft 8, Dezember 2022, Band 21

Pummerer, Erich/​Steller, Marcel

Sanierung verbotener Einlagenrückgewähr und Jahresabschluss

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Wir diskutieren die Sanierung eines mit einer verbotenen Einlagenrückgewähr behafteten festgestellten Jahresabschlusses und kommen dabei zum Ergebnis, dass dieser nicht durch den zeitgleichen Ansatz einer Forderung saniert werden kann. Die Nichtigkeit eines mit verbotener Einlagenrückgewähr belasteten Jahresabschlusses „infiziert“ idR auch die Folgeabschlüsse, weil die Ausschüttung von Vorjahresgewinnen selbst zur verbotenen Einlagenrückgewähr werden. Eine Sanierung kann daher nur durch eine Neuaufstellung der Abschlüsse erfolgen.

  • Steller, Marcel
  • Pummerer, Erich
  • GES 2022, 367
  • Gläubigerschutz
  • Sanierung Jahresabschluss
  • § 202 AktG
  • § 222 UGB
  • § 82 GmbHG
  • Gesellschaftsrecht
  • Verbotene Einlagenrückgewähr
  • Neuaufstellung
  • Bilanzgewinn
  • Rückersatz
  • Nichtigkeit
  • Vorsichtsprinzip
  • Kapitalerhaltung
  • § 52 AktG
  • § 201 UGB

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