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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Heft 3, September 2016, Band 2016
Schadenersatz wegen rechtswidriger Nichtberücksichtigung eines Bieters im Rahmen eines Wettbewerbs
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 2016
- Judikatur, 3349 Wörter
- Seiten 136-140
- https://doi.org/10.33196/zrb201603013601
20,00 €
inkl MwStSelbst wenn eine nationale Vorschrift anderes regelt, hat ein übergangener Bewerber oder Bieter gegen den Auftraggeber einen Schadenersatzanspruch, ohne dass es auf ein schuldhaftes Verhalten ankäme. Vielmehr ist auf einen hinreichend qualifizierten Verstoß – somit auf ein bloß rechtswidriges Verhalten – abzustellen.
Wenn die Nichtzulassung des Teilnehmers an einem Wettbewerb zum nachfolgenden Verhandlungsverfahren ebenso für nichtig erklärt wurde wie die Zuweisung des Preisgeldes an den Gewinner und alle weiteren Preisträger ist damit ein hinreichend qualifizierter Verstoß iSd § 341 Abs 3 BVergG 2006 als Ursache für den rechtmäßigen Widerruf des Wettbewerbs für das Gerichtsverfahren bindend festgestellt worden.
Wenn mangels Feststellungsverfahrens das Gegenantragsverfahren nach § 337 Abs 2 BVergG nicht möglich war, kann der Auftraggeber den Einwand, dass der Bieter auch bei Einhaltung der einschlägigen Vorschriften „keine echte Chance auf Erteilung des Zuschlages gehabt hätte“, im Schadenersatzverfahren erheben und ist dieser bei hinreichender Konkretisierung durch das Gericht auch zu prüfen.
- Fössl, Horst
- Widerruf
- OGH, 16.12.2015, 3 Ob 172/15p
- RL 89/665/EWG
- § 337 Abs 2 BVergG
- Schadenersatz
- ZRB 2016, 136
- Baurecht
- § 341 Abs 3 BVergG