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Wenusch, Hermann

Sind die Herstellungskosten die Kosten des Bauherrn oder die Kosten des Generalunternehmers?

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Mangels entsprechender Vereinbarung bindet die nach § 33 Ziviltechnikerkammergesetz 1993 von der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten erlassene HOA 2002 die Vertragspartner nicht.

Die Auslegung der von den Parteien getroffenen Vereinbarungen ist eine Frage des Einzelfalls und damit keine erhebliche Rechtsfrage; das trifft auch auf die Auslegung des Begriffs „tatsächliche Herstellungskosten“ zu, wenn davon die Bemessungsgrundlage eines Honoraranspruchs bei einem Bauprojekt abhängt.

  • Wenusch, Hermann
  • HOA
  • Herstellungskosten
  • ZRB 2016, 39
  • erhebliche Rechtsfrage
  • Auslegung
  • Baurecht
  • OGH, 15.12.2015, 4 Ob 195/15b
  • § 502 ZPO

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