


Verbrauchergerichtsstand nur bei direkter Vertragsbeziehung.
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 71
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 863 Wörter, Seiten 147-148
20,00 €
inkl MwSt




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Art 17, 18 EuGVVO. Der Verbrauchergerichtsstand nach Art 17 f EuGVVO steht nur dann zur Verfügung, wenn das Verfahren einen Vertrag zum Gegenstand hat, der unmittelbar zwischen Verbraucher und Unternehmer zustande kam. Ist ein Leasinggeber Vertragspartner des Unternehmers (hier: des Fahrzeughändlers), kann sich der Verbraucher bei seiner Klage gegen den Unternehmer nicht auf den Verbrauchergerichtsstand berufen.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
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- OGH, 14.07.2022, 5 Ob 99/22b
- oeba-Slg 2023/2887
Art 17, 18 EuGVVO. Der Verbrauchergerichtsstand nach Art 17 f EuGVVO steht nur dann zur Verfügung, wenn das Verfahren einen Vertrag zum Gegenstand hat, der unmittelbar zwischen Verbraucher und Unternehmer zustande kam. Ist ein Leasinggeber Vertragspartner des Unternehmers (hier: des Fahrzeughändlers), kann sich der Verbraucher bei seiner Klage gegen den Unternehmer nicht auf den Verbrauchergerichtsstand berufen.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- OGH, 14.07.2022, 5 Ob 99/22b
- oeba-Slg 2023/2887