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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Verbrauchergerichtsstand nur bei direkter Vertragsbeziehung.

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Art 17, 18 EuGVVO. Der Verbrauchergerichtsstand nach Art 17 f EuGVVO steht nur dann zur Verfügung, wenn das Verfahren einen Vertrag zum Gegenstand hat, der unmittelbar zwischen Verbraucher und Unternehmer zustande kam. Ist ein Leasinggeber Vertragspartner des Unternehmers (hier: des Fahrzeughändlers), kann sich der Verbraucher bei seiner Klage gegen den Unternehmer nicht auf den Verbrauchergerichtsstand berufen.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 14.07.2022, 5 Ob 99/22b
  • oeba-Slg 2023/2887

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