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Verbrauchergerichtsstand nur bei direkter Vertragsbeziehung.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 71
- Rechtsprechung des OGH, 863 Wörter
- Seiten 147-148
- https://doi.org/10.47782/oeba202302014702
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inkl MwStArt 17, 18 EuGVVO. Der Verbrauchergerichtsstand nach Art 17 f EuGVVO steht nur dann zur Verfügung, wenn das Verfahren einen Vertrag zum Gegenstand hat, der unmittelbar zwischen Verbraucher und Unternehmer zustande kam. Ist ein Leasinggeber Vertragspartner des Unternehmers (hier: des Fahrzeughändlers), kann sich der Verbraucher bei seiner Klage gegen den Unternehmer nicht auf den Verbrauchergerichtsstand berufen.
- Liebel, Fabian
- Kellner, Markus
- OGH, 14.07.2022, 5 Ob 99/22b
- oeba-Slg 2023/2887
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