


Zum Einbruchsdiebstahl (§ 129 Abs 1 Z 3 StGB) mittels Bankomatkarte.
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 71
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 2112 Wörter, Seiten 134-136
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§§ 127, 129 StGB. Wird eine gestohlene Bankomatkarte zum Öffnen einer Sperreinrichtung verwendet, um – wie hier – Zigaretten aus einem Automaten zu stehlen, erfüllt dies den Tatbestand des Einbruchsdiebstahls unter Verwendung eines „widerrechtlich erlangten Schlüssels“ (§ 129 Abs 1 Z 3 StGB).
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- Flora, Margarethe
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- OGH, 24.08.2022, 14 Os 79/22g
- oeba-Slg 2023/2881
§§ 127, 129 StGB. Wird eine gestohlene Bankomatkarte zum Öffnen einer Sperreinrichtung verwendet, um – wie hier – Zigaretten aus einem Automaten zu stehlen, erfüllt dies den Tatbestand des Einbruchsdiebstahls unter Verwendung eines „widerrechtlich erlangten Schlüssels“ (§ 129 Abs 1 Z 3 StGB).
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- Flora, Margarethe
- OGH, 24.08.2022, 14 Os 79/22g
- oeba-Slg 2023/2881