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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian/​Flora, Margarethe

Zum Einbruchsdiebstahl (§ 129 Abs 1 Z 3 StGB) mittels Bankomatkarte.

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§§ 127, 129 StGB. Wird eine gestohlene Bankomatkarte zum Öffnen einer Sperreinrichtung verwendet, um – wie hier – Zigaretten aus einem Automaten zu stehlen, erfüllt dies den Tatbestand des Einbruchsdiebstahls unter Verwendung eines „widerrechtlich erlangten Schlüssels“ (§ 129 Abs 1 Z 3 StGB).

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • Flora, Margarethe
  • OGH, 24.08.2022, 14 Os 79/22g
  • oeba-Slg 2023/2881

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