


Vergleich über zwingende Ansprüche nach dem KSchG?
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 66
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 1338 Wörter, Seiten 218-219
20,00 €
inkl MwSt




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§§ 1356, 1380 ABGB; §§ 2, 25c, 25d KSchG. Ein Verbraucher kann sich über an sich unverzichtbare Ansprüche wirksam vergleichen, wenn dadurch strittige oder zweifelhafte Ansprüche bereinigt werden. Der Neuerungsvertrag ist einer Überprüfung nach verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen zugänglich.
Maßgeblich ist lediglich, ob im maßgebenden Zeitpunkt (bei Schluss der Verhandlung erster Instanz) die Voraussetzungen für die Haftung der Ausfallsbürgen gegeben sind, nicht ob sie im Zeitpunkt der erstmaligen Inanspruchnahme gegeben waren.
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- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
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- oeba-Slg 2018/2446
- OGH, 25.10.2017, 8 Ob 108/17s
§§ 1356, 1380 ABGB; §§ 2, 25c, 25d KSchG. Ein Verbraucher kann sich über an sich unverzichtbare Ansprüche wirksam vergleichen, wenn dadurch strittige oder zweifelhafte Ansprüche bereinigt werden. Der Neuerungsvertrag ist einer Überprüfung nach verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen zugänglich.
Maßgeblich ist lediglich, ob im maßgebenden Zeitpunkt (bei Schluss der Verhandlung erster Instanz) die Voraussetzungen für die Haftung der Ausfallsbürgen gegeben sind, nicht ob sie im Zeitpunkt der erstmaligen Inanspruchnahme gegeben waren.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- oeba-Slg 2018/2446
- OGH, 25.10.2017, 8 Ob 108/17s