


Vermehrte Reinigungskosten stellen keine „Schäden der Fassade“ dar
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZRBBand 2013
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 939 Wörter, Seiten 199-200
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Ein Leistungsbegehren auf „ewige Rente“ lässt keinen Feststellungsbedarf für künftige Schäden offen.
Schmutz auf der Fassade oder (vermehrte) Reinigungskosten sind keine „Schäden der Fassade“.
-
- Wenusch, Hermann
-
- OGH, 04.07.2013, 6 Ob 109/13t
- § 922 Abs 1 ABGB
- § 508a Abs 2 ZPO
- Schaden
- Aufklärungspflichtverletzung
- § 502 Abs 1 ZPO
- künftig vermehrter Reinigungsaufwand
- Mangelhaftigkeit des Werks
- Baurecht
- § 510 Abs 3 ZPO
- ZRB 2013, 199
- § 1167 ABGB
Ein Leistungsbegehren auf „ewige Rente“ lässt keinen Feststellungsbedarf für künftige Schäden offen.
Schmutz auf der Fassade oder (vermehrte) Reinigungskosten sind keine „Schäden der Fassade“.
- Wenusch, Hermann
- OGH, 04.07.2013, 6 Ob 109/13t
- § 922 Abs 1 ABGB
- § 508a Abs 2 ZPO
- Schaden
- Aufklärungspflichtverletzung
- § 502 Abs 1 ZPO
- künftig vermehrter Reinigungsaufwand
- Mangelhaftigkeit des Werks
- Baurecht
- § 510 Abs 3 ZPO
- ZRB 2013, 199
- § 1167 ABGB