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Kreuser, Karl

Verschiedenes und Drittes bei Konflikten

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Konfliktbegleitung wird erst dann erforderlich sein, wenn Verschiedenheit, woraus auch immer diese sich ergibt, problematische Strukturzustände erzeugt. Mit der BegleiterIn kommt eine Dritte hinzu, die die Beziehung der Streitenden verändert, ja auftragsgemäß verändern soll. Verschiedenheit und Drittes sind Ressourcen für Konfliktbegleitung, zugleich kann zu viel davon eine Grenze darstellen. So gilt es, beide zu erkennen und zu nutzen und zugleich Hinderliches zu vermeiden. Dazu werden hier einige Aspekte diskutiert und es zeigt sich einmal mehr: Konfliktbegleitung ist Haltung, nicht Technik.

  • Kreuser, Karl
  • Konfliktsystem
  • Diversität
  • Koalitionen
  • lösungsorientiertes Handeln
  • Konfliktbearbeitung
  • Zivilverfahrensrecht
  • PM 2020, 13
  • Intervention durch Dritte
  • Allparteilichkeit
  • Mediation
  • Kontext des Konflikts

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