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Wiemer, Dirk T.

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfen – Rückforderungspflicht – Art. 108 Abs. 2 AEUV – Verordnung (EG); Nr. 659/1999 – Art. 14 Abs. 3 – Beschluss der Kommission – Von de...

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Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 108 Abs. 2 AEUV, aus Art. 14 Abs. 3 der Verordnung Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 AEUV und aus den Art. 1 bis 3 des Beschlusses 2011/471/EU der Kommission vom 14. Dezember 2010 über die staatliche Beihilfe Deutschlands zugunsten der Biria-Gruppe (C 38/05 [ex NN 52/04]) verstoßen, dass sie nicht alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um die staatliche Beihilfe, die Gegenstand dieses Beschlusses ist, vom Empfänger zurückzufordern.

Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten.

  • Wiemer, Dirk T.
  • Rückforderungspflicht
  • Art 288 AEUV
  • Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats
  • Art 14 Abs 3 der Verordnung (EG) Nr 659/1999.
  • BRZ 2014, 192
  • EuGH, 11.09.2014, Rs C-527/12, Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland
  • Art 108 Abs 2 AEUV
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • von den Mitgliedstaaten zu ergreifende Maßnahmen.
  • mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfen
  • Vergaberecht
  • Beschluss der Kommission

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