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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik

Heft 4, August 2013, Band 12

Mittermüller, Bernhard

Zulassungsbeschränkungen an Universitäten; Aufnahmeprüfung und numerus clausus

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Aufnahmeprüfungen und numerus clausus dienen dem legitimen Ziel ein hohes Level an Professionalität zu erreichen.

Aufnahmeprüfungen stellen eine verhältnismäßige Maßnahme dar, um ein angemessenes Mindestbildungsniveau an Universitäten sicherzustellen.

Ein numerus clausus kann, als Ausgleich zwischen dem individuellen Interesse der Bf und dem der Gesellschaft im Allgemeinen, auf Grundlage der Kapazitäten von Universitäten sowie des Bedarfs der Gesellschaft für einen speziellen Beruf, angewandt werden.

  • Mittermüller, Bernhard
  • Zulassungsbeschränkungen an Universitäten
  • Öffentliches Recht
  • ZFHR-Slg 2013/17
  • Art 2 1. ZP EMRK
  • Aufnahmeprüfung und numerus clausus
  • EGMR, 02.04.2013, Nr 25851/09, Tarantino et al/Italien, (deutsche Übersetzung: RIS unter Verweis auf Newsletter Menschenrechte 2013, 114)