Zum Ruhen des Stimmrechts einer Privatstiftung als Aktionärin im Falle des Stimmrechtsausschlusses von Vertretern (Fall 1)
- Originalsprache: Deutsch
- ZFSBand 2015
- Judikatur, 4270 Wörter
- Seiten 270 -277
- https://doi.org/10.33196/zfs201504027001
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Ein Stimmverbot tritt nicht erst bei „Wesensgleichheit“ des Aktionärs mit dem Organmitglied ein, sondern schon dann, wenn eine von der Interessenkollision ungetrübte Stimmabgabe nicht zu erwarten ist.
Haben sich die betroffenen Stifter in den Stiftungsurkunden „ihrer“ Privatstiftungen so viele und umfassende Rechte bzw Einflussmöglichkeiten vorbehalten, dass von einem beherrschenden Einfluss dieser Stifter auf „ihre“ Privatstiftung auszugehen ist, so ist es geboten, das Stimmverbot dieser Stifter als Aufsichtsratsmitglieder auf die jeweilige Familienstiftung durchschlagen zu lassen.
- Gordon, Clara
- § 125 AktG
- § 130 Abs 1 AktG
- Stiftungen
- Stimmrechtsauschluss
- ZFS 2015, 270
- Privatstiftung
- § 92 Z 4 BörseG
- § 39 Abs 4 GmbHG
- OGH, 31.07.2015, 6 Ob 196/14p
- § 1 Abs 6 Z 2 IESG