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Zur Anwendung des unterhaltsrechtlichen Anspannungsgrundsatzes auf das von einer Privatstiftung „originär“ erworbene Vermögen und daraus erzielte Erlöse

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Errichtet ein Stifter eine Privatstiftung in Kenntnis seiner Unterhaltsverpflichtung zum Zweck des Erwerbs einer Unternehmensbeteiligung und veräußert die Privatstiftung diese Unternehmensbeteiligung später mit Gewinn, so ist es dem Stifter vorzuwerfen, dass er es schuldhaft unterließ, den letztlich erzielten Veräußerungsgewinn selbst zu lukrieren.

Unterhaltsrechtlich ist der Stifter so zu behandeln, als hätte er selbst die Unternehmensbeteiligung erworben, wieder veräußert und den Verkaufserlös unter Abwägung von Ertrag und Risiko möglichst erfolgversprechend angelegt.

  • Stiftungen
  • Unterhaltsrecht
  • § 94 ABGB
  • Privatstiftung
  • OGH, 15.07.2015, 3 Ob 96/15m
  • § 13 Abs 4 KStG
  • Anspannungsgrundsatz
  • ZFS 2015, 292

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