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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Zur internationalen Zuständigkeit bei reinen Vermögensschäden.

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§ 27a JN; Art 5, 15, 16, 63, 64 LGVÜ 2007; § 261 ZPO. Die Gerichte am Wohnsitz des Anlegers sind für eine auf deliktische Ansprüche gestützte Klage dann international zuständig, wenn er seine anlage- und schadenstypisch beteiligten Konten bei Banken im Inland hatte und auch die sonst vorliegenden Umstände zur Zuweisung an inländische Gerichte anstelle der Gerichte am Wohnsitz des Beklagten beitragen.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 20.02.2019, 5 Ob 240/18g
  • oeba-Slg 2019/2602

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