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Abschöpfungsverfahren: Keine Begründung eines Wohnrechts an geerbter Immobilie.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 72
- Rechtsprechung des OGH, 899 Wörter
- Seiten 223-224
- https://doi.org/10.47782/oeba202403022301
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inkl MwSt§ 105 EO; §§ 210, 211, 260 IO. Im Abschöpfungsverfahren hat der Schuldner nach § 210 Abs 1 Z 2 IO Vermögen herauszugeben, das er während der Rechtswirksamkeit der Abtretungserklärung von Todes wegen erwirbt. Das österreichische Insolvenzrecht kennt keinen Grundsatz, wonach das Haus oder die Wohnung des Schuldners nicht verwertet werden dürfte. Für die Begründung eines Wohnrechts zu Gunsten des Schuldners fehlt im Insolvenzverfahren eine Rechtsgrundlage.
- Liebel, Fabian
- Kellner, Markus
- oeba-Slg 2024/2999
- OGH, 17.11.2023, 8 Ob 104/23m
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