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Rückzahlung eines während Abschöpfungsverfahrens gewährten Darlehens.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 72
- Rechtsprechung des OGH, 2410 Wörter
- Seiten 213-215
- https://doi.org/10.47782/oeba202403021301
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inkl MwSt§ 904 ABGB; §§ 210, 211, 212 IO. Gemäß § 210 Abs 1 Z 8 IO obliegt dem Schuldner, während des Abschöpfungsverfahrens keine neuen Schulden einzugehen, die er bei Fälligkeit nicht bezahlen kann. Diese Obliegenheit wird durch die Aufnahme eines Darlehens, das nur „nach Möglichkeit oder Tunlichkeit“ rückzahlbar ist, nicht verletzt, weil die Bestimmung des § 904 S 3 ABGB sicherstellt, dass der Schuldner zu keinen Rückzahlungen verpflichtet werden kann, die ihm nicht möglich sind.
- Liebel, Fabian
- Kellner, Markus
- OGH, 19.10.2023, 8 Ob 83/23y
- oeba-Slg 2024/2993
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