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Heft 10, Oktober 2023, Band 71
Abschöpfungsverfahren: Keine gerichtliche Genehmigung von Rechtsgeschäften erforderlich.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 71
- Rechtsprechung des OGH, 795 Wörter
- Seiten 752-753
- https://doi.org/10.47782/oeba202310075201
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inkl MwSt§§ 59, 203, 210 IO. Der Schuldner erlangt mit Rechtskraft des Beschlusses, mit dem das Abschöpfungsverfahren eingeleitet wird, wieder seine frühere Rechtsstellung (§ 200 Abs 4 erster Satz IO, § 59 IO). Er ist in seiner persönlichen Handlungsfähigkeit dann nicht mehr beschränkt. Es besteht damit auch keine Rechtsgrundlage für eine gerichtliche Genehmigung von beabsichtigten Rechtsgeschäften, die der Schuldner nach Aufhebung des Konkurses abschließen will oder abschließt.
- Liebel, Fabian
- Kellner, Markus
- oeba-Slg 2023/2953
- OGH, 24.05.2023, 8 Ob 34/23t
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