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Heft 10, Oktober 2023, Band 71
Kein automatischer Entfall des Entgeltanspruchs bei Verstoß gegen § 4 der Standesregeln für Kreditvermittlung.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 71
- Rechtsprechung des OGH, 756 Wörter
- Seiten 751-752
- https://doi.org/10.47782/oeba202310075101
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inkl MwSt§ 8 HIKrG; § 4 Standesregeln für Kreditvermittlung. Nicht jedes Rechtsgeschäft, das in irgendeiner Weise gegen die Rechtsordnung verstößt, ist deshalb nichtig iSd § 879 Abs 1 ABGB. Dass allein die Unterlassung der Angabe des zu zahlenden Entgelts für sich schon so schwer wiegen sollte, dass ungeachtet aller sonstigen Umstände die Vereinbarung über die Hauptleistung eines der Vertragspartner beim Kreditvermittlungsgeschäft - das Entgelt für die Vermittlungsdienste - zur Gänze wegfallen sollte, wird vom Zweck der Regelung des § 4 Standesregeln für Kreditvermittlung nicht verlangt.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- OGH, 31.05.2023, 4 Ob 91/23w
- oeba-Slg 2023/2952
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