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Heft 10, Oktober 2023, Band 71
Zum Sicherstellungsanspruch nach § 1170b ABGB.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 71
- Rechtsprechung des OGH, 2278 Wörter
- Seiten 749-751
- https://doi.org/10.47782/oeba202310074901
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inkl MwSt§§ 880a, 1168, 1170b ABGB. Die Obliegenheit des Werkbestellers gemäß § 1170b ABGB, auf Verlangen des Unternehmers eine Sicherstellung zu geben, wird mit dem Vertragsabschluss begründet und besteht bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts. Die Sicherstellung ist „für das noch ausstehende Entgelt“ vorzunehmen, gleichgültig, ob dieses fällig ist oder nicht und aus welchem Grund - zB wegen eines Haftrücklasses - es vom Werkbesteller noch zurückbehalten wird.
Eine Garantie, die von einer keinem Aufsichtsregime unterliegenden „gewöhnlichen“ GmbH abgegeben wird, vermittelt keine mit § 1170b Abs 1 S 3 aE ABGB vergleichbare Rechtsposition und ist dementsprechend kein taugliches Sicherungsmittel.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- OGH, 15.03.2023, 3 Ob 28/23y
- oeba-Slg 2023/2951
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