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AGB: Zulässige Vereinbarung der Teilamortisation beim Restwertleasing.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 71
- Rechtsprechung des OGH, 1949 Wörter
- Seiten 460-462
- https://doi.org/10.47782/oeba202306046001
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inkl MwSt§ 879 ABGB; § 26 VKrG. Beim Teilamortisationsleasing (Restwertleasing) ist die angestrebte volle Amortisation dadurch gewährleistet, dass neben der Summe der Leasingraten auch der erwartete oder kalkulierte Restwert des Leasingguts eine maßgebende Rolle spielt.
Sachlich gerechtfertigt und daher wirksam ist eine Vereinbarung in Leasing-AGB, wonach der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Restwertrisiko nur „bei deutlicher Über- oder Unterschreitung der vereinbarten Laufleistung am Vertragsende (mehr als 25% oder mindestens 10.000 km bei PKW)“ abnimmt.
- Liebel, Fabian
- Kellner, Markus
- OGH, 25.01.2023, 8 Ob 157/22d
- oeba-Slg 2023/2924
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