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Kasbrink, Fynn-​Niklas/​Malewicz, Matthäus

Bestandsaufnahme der EU-Taxonomie

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Seit dem Berichtsjahr 2022 ist die Verordnung zur Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen – kurz: Taxonomie-Verordnung – für eine Vielzahl von Unternehmen verpflichtend anzuwenden. Die Verordnung enthält Kriterien, anhand derer Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig einzustufen sind und mit deren Hilfe das notwendige Kapital im Zuge des Europäischen Green Deals mobilisiert werden soll. Während die Taxonomie im Lichte der Öffentlichkeit vielfach hinsichtlich ihrer Klassifizierung bestimmter Aktivitäten diskutiert wurde, müssen sich Kreditinstitute und Unternehmen nun zwingend mit ihrer Umsetzung auseinandersetzen. Der nachfolgende Artikel prüft die Anwendung der Taxonomie für Kreditinstitute anhand der Finanzierung von Kfz-Krediten. Dabei wird zunächst ein Rahmen aus den regulatorischen Anforderungen sowie deren strategischen Implikationen für Kreditinstitute gebildet. Zentraler Bestandteil dieses Anforderungsrahmens ist die Anwendungsprüfung, aus der abschließend Implikationen für die Gesamtbanksteuerung abgeleitet werden.

  • Kasbrink, Fynn-Niklas
  • Malewicz, Matthäus
  • Klimarisiken
  • Finanzmarktregulierung
  • Sustainable Finance
  • Green Finance
  • Gesamtbanksteuerung
  • EU-Taxonomie
  • OEBA 2023, 408
  • Klimawandel
  • JEL-Classification: G 28, G 38, K 32, Q 56, Q 58
  • EU-Aktionsplan

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