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Safe-Miete: Unverzinste Rückstellung von Schlüsselkaution zulässig.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 71
- Rechtsprechung des OGH, 1714 Wörter
- Seiten 454-456
- https://doi.org/10.47782/oeba202306045401
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inkl MwSt§§ 864a, 879, 957, 1371, 1372 ABGB; § 6 KSchG; § 16 MRG. Zulässig ist die Klausel in einem Safevertrag, wonach die Schlüsselkaution „unverzinst rückerstattet“ wird. Eine zwingende oder auch nur dispositive gesetzliche Regelung, wonach Kautionen und Sicherheitsleistungen zu veranlagen und/oder verzinst zurückzuzahlen wären, existiert weder im allgemeinen Schuldrecht noch für Safeverträge. Eine analoge Anwendung der Bestimmungen der § 16b MRG und § 27g Abs 4 KSchG auf Safeverträge ist mangels planwidriger Lücke nicht zulässig.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2023/2920
- OGH, 27.02.2023, 5 Ob 110/22w
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