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Alleinvertretung des Islam im staatlichen Recht

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZOERBand 75
Inhalt:
Aufsatz
Umfang:
12677 Wörter, Seiten 773-799

30,00 €

inkl MwSt

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Im Alevitenerkenntnis (VfSlg 19.240/2010) setzte der VfGH der exklusiven Vertretung des Islam durch eine Religionsgesellschaft enge Grenzen. Knapp ein Jahrzehnt später beschloss die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) 2019 eine Verfassungsänderung, welche eine neue Form der Alleinvertretung verankern sollte. Dies berührt Grundfragen des Rechts der Religionsorganisation mit weitreichenden Implikationen für andere Religionen. Der vorliegende Beitrag geht den Grundlagen und Wurzeln eines derartigen Anspruchs in seinem kultusrechtlichen Kontext nach. Im Ergebnis wird gezeigt, dass eine derartige Alleinvertretung zwar nie vorlag, jedoch vor dem Hintergrund der österreichischen Rechtsentwicklung plausibel erscheinen konnte. Zugleich werden Besonderheiten thematisiert, welche sich aus der zentralen Rolle islamischer Rechtsschulen in der Lehre der IGGÖ ergeben.

  • Hinghofer-Szalkay , Stephan G.
  • § 4 IslamG
  • ZOER 2020, 773
  • Islamgesetz
  • Öffentliches Recht
  • Religionsfreiheit, korporative
  • Bosnien
  • Islam
  • Exklusivitätsprinzip
  • Art 16 StGG
  • Apostasie
  • Religionsgesellschaft
  • § 23 IslamG
  • Ritus, hanefitischer
  • Religionsfreiheit
  • Religionsbekenntnis
  • Scharia
  • Art 9 EMRK
  • Art 15 StGG
  • § 1 Anerkennungsgesetz
  • Staatskirchenrecht
  • Rechtsschulen, islamische
  • Art 11 EMRK
  • Alleinvertretung
  • Religionsorganisation
  • Pluralismus
  • § 5 IslamG

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