Die Verfassungsgerichtsbarkeit 1918 bis 2018: Kontinuität – Brüche – Kompromisse
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZOERBand 75
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 14053 Wörter, Seiten 885-913
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Bei der Untersuchung der Verfassungsgerichtsbarkeit im Zeitraum von 1918–2018 begegnen dem Untersuchenden nicht nur Kontinuität, sondern auch Brüche und Kompromisse. Anhand der Betrachtung der zur Sicherung der Verfassungsmäßigkeit eingerichteten Institution, ihrer Mitglieder und ihrer Judikatur zeigt der vorliegende Beitrag, dass es, neben den im Verfassungsgerichtshof wirkenden Persönlichkeiten, vor allem die Kompromisse sind, die der Verfassungsgerichtsbarkeit im Betrachtungszeitraum so viel Kontinuität bescherten. So besteht etwa seit jeher eine Doppelgleisigkeit des Verwaltungsrechtsschutzes, die dem Verfassungs- wie dem Verwaltungsgerichtshof Kompromisse abverlangt. Die gefundene Balance aber hat der Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit über das untersuchte Jahrhundert hinweg Bestand verliehen. Auch bei steigender Arbeitsbelastung hält die Bundesverfassung daran fest, die juristische Expertise insbesondere aus der fortlaufenden beruflichen Tätigkeit der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes zu generieren. Auch dieser Kompromiss sichert der Judikatur des VfGH im Ergebnis Qualität und Anerkennung. Bei aller gesellschaftlichen Umwälzung, die etwa auch zur Entpolitisierung und der Selbstausschaltung des Verfassungsgerichtshofes sowie zum Wandel in der Grundrechtsjudikatur führte, blieb die Verfassungsgerichtsbarkeit aber immer eine Konstante im Staatsgefüge.
- Kneihs , Benjamin
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- ZOER 2020, 885
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