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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Anforderungen an die Mäßigung einer Zwangsstrafe
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 17
- Judikatur, 520 Wörter
- Seiten 32-32
- https://doi.org/10.33196/ges201801003201
9,80 €
inkl MwStOffenlegungspflichtigen, die die Zwangsstrafe ohne besondere Schwierigkeiten bezahlen können, kann die Zwangsstrafe nicht ermäßigt werden.
Ein Antrag auf Mäßigung setzt daher voraus, dass der Verpflichtete seine Einkommens- und Vermögenssachverhältnisse offenlegt.
- GES 2018, 32
- Gesellschaftsrecht
- § 285 Abs 3 UGB
- Mäßigung
- Zwangsstrafe
- OGH, 21.11.2017, 6 Ob 200/17f
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