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Heft 5, Oktober 2015, Band 2015
Anforderungen an subjektive (nicht messbare) Zuschlagskriterien
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 2015
- Judikatur, 2653 Wörter
- Seiten 290-294
- https://doi.org/10.33196/rpa201505029001
20,00 €
inkl MwStZuschlagskriterien und Subkriterien müssen jedenfalls gewichtet werden. Eine darüber hinausgehende Gewichtung der von der Kommission für die Bewertung eines subjektiven Subkriteriums zu beachtenden „Aspekte“ ist nicht erforderlich, da der Spielraum für die Kommissionsbewertung dadurch auf „Null“ eingeengt wird.
Für die Bewertung von Subkriterien in den Ausschreibungsunterlagen festgelegte „Aspekte“ müssen jedenfalls einer subjektiven Bewertung über die durch Normung vorgegebenen Qualitätsmerkmale hinaus zugänglich sein. Die bereits aufgrund verbindlicher ÖNORMEN festgelegten technischen Anforderungen dürfen von der Kommission nicht mehr beurteilt werden.
Die Anzahl und die Zusammensetzung sowie die Herkunft der Mitglieder (nicht aber deren Namen) der Kommission sollten in den Ausschreibungsunterlagen offengelegt werden, um dem Transparenzgrundsatz zu entsprechen.
- Heid, Stephan
- Deutschmann, Daniel
- Zuschlagskriterien
- RPA 2015, 290
- Subkriterien
- § 2 Z 20 lit d sublit aa BVergG
- Gewichtung
- § 19 BVergG
- § 79 Abs 3 BVergG
- BVwG, 11.09.2015, W149 2111581-2/19E, „ANZ St. Pölten – Möblierungsleistungen“
- Kommission
- Vergaberecht
- ÖNORM.
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