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Heft 5, Oktober 2015, Band 2015
Substitution der Eignung – Verfügung über die personelle Ausstattung des Subunternehmers vor Auftragserteilung?
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 2015
- Judikatur, 3517 Wörter
- Seiten 284-289
- https://doi.org/10.33196/rpa201505028401
20,00 €
inkl MwStBeim erforderlichen Subunternehmer ist nicht nur die Beilage der erforderlichen Bescheinigungen und Nachweise gefordert, dass der Bieter über deren Kapazität verfügt, sondern ist vom Auftraggeber im Rahmen der Prüfung der Leistungsfähigkeit des Bieters, neben der Eignung des Subunternehmers, auch zu prüfen, ob der Bieter tatsächlich über die dem Subunternehmer zustehenden Mittel, die er nicht selbst besitzt und die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, verfügt.
Gerade dieser Nachweis, dass die präsumtive Zuschlagsempfängerin zum Zeitpunkt der Angebotslegung über die Kapazitäten hinsichtlich der personellen Ausstattung der letzten drei Jahre der weiteren im Angebot genannten Subunternehmer verfügen konnte, konnte von der präsumtiven Zuschlagsempfängerin nicht erbracht werden. Die im Vergabeakt erliegenden Verpflichtungserklärungen der Subunternehmer beziehen sich ausschließlich auf die Phase der allfälligen Auftragsdurchführung und nicht auf die Vergangenheit, wie bei der personellen Ausstattung der letzten drei Jahre gefordert.
- Berger, Wolfgang
- Mayer, René
- § 129 Abs 1 Z 2 BVergG
- § 75 Abs 6 Z 6 BVergG
- § 108 Abs 1 Z 2 BVergG
- personelle Ausstattung
- Subunternehmer.
- § 76 BVergG
- Eignungsnachweis
- objektiver Erklärungswert
- Vergaberecht
- BVwG, 18.03.2015, W138 200169-2/21EW138 200171-2/21E, „Ausschreibung Rahmenvereinbarung Bodenmarkierungen“
- RPA 2015, 284
- Ausscheidensgrund
- behebbarer und unbehebbarer Angebotsmangel
- technische Leistungsfähigkeit