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Heft 5, Oktober 2015, Band 2015
Einstellung eines Vergabeverfahrens und Pauschalgebührenersatz
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 2015
- Judikatur, 1983 Wörter
- Seiten 294-298
- https://doi.org/10.33196/rpa201505029401
20,00 €
inkl MwStDie Bekanntgabe der „Einstellung“ des Vergabeverfahrens durch den AG ist kein Widerruf. Die Rechtswidrigkeit angefochtener Entscheidungen des AG ist jedoch nach der „Einstellung“ für den Ausgang des Vergabeverfahrens nicht mehr von wesentlichem Einfluss.
Der Antrag auf Ersatz von Pauschalgebühren ist abzuweisen, wenn der AG die Pauschalgebühren bereits ersetzt hat.
- Keisler, Robert
- BVwG, 18.05.2014, W114 2101509-1/27E, Vergabeverfahren „Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Sonden- und Trinknahrung inklusive Applikationsgeräte und Zubehör“
- Widerruf
- Nichtigerklärung
- Relevanz
- Entscheidung über Ersatz der Pauschalgebühr.
- RPA 2015, 294
- § 325 Abs 1 Z 2 BVergG
- § 135 Abs 1 BVergG
- Einstellung
- § 319 Abs 3 BVergG
- § 319 Abs 1 BVergG
- Vergaberecht
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