Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik
Heft 6, Dezember 2018, Band 17
Aufenthaltsbewilligung Studierender; Passrecht
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHR Band 17
- Rechtsprechung, 134 Wörter
- Seiten 216-216
- https://doi.org/10.33196/zfhr201806021604
9,80 €
inkl MwStDas Bestehen von Gründen weswegen trotz Fehlens eines Studienerfolgsnachweises eine Aufenthaltsbewilligung gemäß § 64 Abs 3 NAG 2005 verlängert werden kann, hat der Studierende konkret zu behaupten und ausreichend darzulegen.
Die universitätsrechtliche Genehmigung der Verlängerung eines Vorstudienlehrgangs und somit die Zulassung zu einem weiteren Semester stellt – ungeachtet dessen, dass sie Anhaltspunkte für einen der Zulassung zugrunde liegenden Studienerfolg liefern kann – für sich genommen noch keinen Nachweis über einen Studienerfolg in einem bestimmten (erforderlichen) Ausmaß dar.
Durch die Zulassung zum ordentlichen Bachelorstudium wird zwar die Erfüllung der Bedingungen für das Studium bestätigt, was aber keinen Nachweis über die Erbringung von universitären Leistungen in einem bestimmten Ausmaß darstellt.
Eine Bindungswirkung der Niederlassungsbehörde bezüglich des Vorliegens eines Studienerfolgsnachweises an die Entscheidung der Universität über die Zulassung zum ordentlichen Studium ist nicht gegeben.
- Scharler
- § 75 UG
- VwGH, 09.08.2018, Ra 2017/22/0043
- ZFHR-Slg 2018/22
- Öffentliches Recht
- § 78 UG
- Passrecht
- § 63 UG
- Aufenthaltsbewilligung Studierender
- § 8 Z 7 lit b NAG-DV
- § 64 NAG