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Aus Art 6 ARB 1/80 kann kein Anspruch auf Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltsbewilligung „Studierender“ ungeachtet dessen, dass deren Voraussetzungen nicht vorliegen, abgeleitet werden.

  • Scharler
  • § 41a NAG
  • Öffentliches Recht
  • § 24 NAG
  • VwGH, 09.08.2018, Ro 2017/22/0015
  • Aufenthaltsbewilligung Studierender
  • ZFHR-Slg 2018/20
  • Art 6 ARB 1/80
  • § 64 NAG
  • § 8 NAG

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