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Brandstetter, Patrick

Bedarf es bei einer Haftungsinanspruchnahme gem § 11 BAO zur Gewährleistung des Rechtsschutzes eines Beschwerderechts nach § 248 BAO?

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Im Fall einer Haftungsinanspruchnahme nach § 11 BAO stellt sich die Frage, inwieweit das dem Haftungsverfahren vorgelagerte Finanzstrafverfahren dem Rechtsschutzgedanken des § 248 BAO bereits Rechnung trägt und es folglich zu einer teleologischen Reduktion des Beschwerderechts kommen müsste. Eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist diesbezüglich noch nicht ergangen.

  • Brandstetter, Patrick
  • § 248 BAO
  • Beschwerderecht
  • Rechtsschutz
  • § 11 BAO
  • Bindungswirkung
  • Strafurteil
  • ZSS 2021, 180
  • Haftungsverfahren

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