BFG: Finanzstrafrechtliche Bedeutung einer faktischen Geschäftsverteilung
- Originalsprache: Deutsch
- ZSSBand 3
- Finanzstrafrecht, 1499 Wörter
- Seiten 205 -207
- https://doi.org/10.33196/zss202104020501
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Wer seinen Kontrollaufgaben als Geschäftsführer nicht entspricht, hat wohl allenfalls die ihm gebotene, mögliche und zumutbare handelsrechtliche Sorgfalt verletzt, vermindert aber wohl gleichzeitig mit seiner Unzulänglichkeit auch die Wahrscheinlichkeit, im Zuge einer (tatsächlich fehlenden) Überwachung der Geschäftstätigkeit seines Mitgeschäftsführers dessen Nichtvorlage von Rechnungen bzw Nichtbekanntgabe von Geschäftsfällen und Anzahlungen gegenüber dem Steuerberater zu entdecken.
- Papst, Stefan
- Rettenbacher, Stefanie
- § 8 FinStrG
- Abgabenverkürzung
- Faktische Geschäftsverteilung
- ZSS 2021, 205
- § 29 FinStrG
- § 33 FinStrG
- § 136 FinStrG
- BFG, 05.07.2021, RV/6300014/2019
- § 49 FinStrG
- Vorsatz