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Beendigung der Treuhand an GmbH-Geschäftsanteil: Treugeber zur Übernahme des Anteils verpflichtet

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Durch die Beendigung des Treuhandverhältnisses wird ein automatischer Rückfall des Geschäftsanteils an den Treugeber nicht bewirkt.

Ist Treugut ein Geschäftsanteil an einer GmbH, so ist für das dingliche Verfügungsgeschäft der (Rück-) Abtretung des Geschäftsanteils ein Notariatsakt oder ein das Verfügungsgeschäft ersetzendes Gerichtsurteil notwendig.

Nach Sinn und Zweck einer fremdnützigen Erwerbstreuhand ist von einer (konkludent vereinbarten) Abnahmepflicht des Treugebers nach Kündigung des Treuhandvertrags auszugehen.

  • Geschäftsanteil
  • Treuhand
  • Kündigung.
  • Gesellschaftsrecht
  • GES 2015, 167
  • OGH, 19.03.2015, 6 Ob 63/14d
  • § 1009 ABGB
  • § 76 GmbHG

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