



- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 2015
- Judikatur, 913 Wörter
- Seiten 173-174
9,80 €
inkl MwStFür eine positive Fortbestehensprognose muss auf Grund einer realistischen Zukunftserwartung die Zahlungsfähigkeit und Lebensfähigkeit des Unternehmens mit zumindest überwiegender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein.
Davon ist nicht auszugehen, wenn auf Grund einer unter einer Bedingung abgegebenen Zusage eines Finanzierungsrahmens keine tragfähigen Anhaltspunkte bestehen, ob überhaupt und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen eine solche weitere Kreditierung gewährt wird.
- OGH, 19.02.2015, 6 Ob 19/15k
- § 69 KO
- Gesellschaftsrecht
- GES 2015, 173
- Insolvenzantragspflicht.
- Fortbestehensprognose
- Überschuldung
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