BFG: Liebhaberei und Widmung an eine Stiftung
- Originalsprache: Deutsch
- ZFSBand 14
- Judikatur, 1785 Wörter
- Seiten 82 -84
- https://doi.org/10.33196/zfs201802008201
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Kann der Vermieter nicht den Nachweis erbringen, dass die Vermietungstätigkeit von vornherein auf einen unbegrenzten Zeitraum, zumindest jedoch bis zur Erzielung eines Gesamtüberschusses der Einnahmen über die Werbungskosten geplant war und wird die Tätigkeit vorzeitig (ohne Vorliegen von Unwägbarkeiten) freiwillig beendet, so stellt die „kleine“ Vermietung von Beginn an Liebhaberei dar. Die Stiftung ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei Einbringung der Vermietungsobjekte in eine Stiftung tritt keine Gesamtrechtsnachfolge ein und daher ist keine durchgehende Liebhabereibetrachtung anzustellen.
- Marschner, Ernst
- Stiftungen
- Liebhaberei
- ZFS 2018, 82
- § 2 EStG
- § 28 EStG
- BFG, 11.01.2018, RV/7102508/2012, Revision zulässig
- Zuwendung an Privatstiftung
- Beendigung der Vermietung
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