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Zeitschrift für Steuerstrafrecht und Steuerverfahren
BFG: Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 Abs 3 BAO
- Originalsprache: Deutsch
- ZSS Band 4
- Abgabenverfahren, 1571 Wörter
- Seiten 197-199
- https://doi.org/10.33196/zss202204019701
9,80 €
inkl MwStEine Haftung des Beitragstäters für hinterzogene Abgaben (§ 11 BAO) setzt eine rechtskräftige Verurteilung und die bescheidmäßige Heranziehung als Haftungsschuldner voraus. Ist ein Finanzstrafverfahren anhängig, kann ein Sicherstellungsauftrag gem § 232 Abs 3 BAO allerdings bereits vor Entstehen des Haftungsanspruches in das Vermögen des potentiell Haftungspflichtigen erteilt werden.
- Stieglitz, Alexander
- Aron, Andreas
- Beitragstäter
- Sicherstellungsauftrag
- BFG, 30.08.2022, RV/5100689/2021
- § 11 BAO
- ZSS 2022, 197
- Haftung
- § 232 Abs 3 BAO