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Zeitschrift für Steuerstrafrecht und Steuerverfahren

Heft 4, Dezember 2022, Band 4

Grünsteidl, Madeleine/​Wochner, Alexandra

BFG: Verkürzungszuschlag gemäß § 30a FinStrG bei Änderung der Bemessungsgrundlage

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Der Verkürzungszuschlag nach § 30a FinStrG dient als Strafaufhebungsgrund in besonderen Fällen und führt bei Vorliegen aller Voraussetzungen dazu, dass eine finanzstrafrechtliche Verfolgung des betroffenen Abgabepflichtigen nicht mehr möglich ist. Sollte der Verkürzungszuschlag nicht in bescheidmäßig festgesetzter Höhe entrichtet werden, obwohl es zwischenzeitlich zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage gekommen ist, tritt dennoch keine Straffreiheit iSd § 30a FinStrG ein.

  • Grünsteidl, Madeleine
  • Wochner, Alexandra
  • Entrichtung
  • Verkürzungszuschlag
  • Säumnisbeschwerde
  • ZSS 2022, 225
  • § 284 BAO
  • § 30a FinStrG
  • BFG, 29.07.2022, RV/5101043/2019
  • Respirofrist
  • § 211 BAO
  • Änderung Bemessungsgrundlage

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