BMF-Info zur Aufteilung des pauschalen Entgeltes über Beherbergung und Verköstigung
- Originalsprache: Deutsch
- AFSBand 2016
- Steuer & Service, 388 Wörter
- Seiten 88 -88
- https://doi.org/10.33196/afs201603008801
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Gemäß Rz 1369 UStR 2000 hat die Aufteilung eines pauschalen Entgelts, das Beherbergung und Verköstigung beinhaltet (zB Halbpension), bei Vorliegen von Einzelverkaufspreisen im Verhältnis dieser zu erfolgen. Neu ist, dass der Unternehmer bei dieser Aufteilung nun auch auf die entsprechenden durchschnittlichen Einzelverkaufspreise (des Hotels bzw bei Reisebüros oder Reiseveranstaltern aller Hotels) des vorangegangenen Veranlagungszeitraums zurückgreifen kann.
Da § 10 Abs 3 Z 3 lit a UStG 1994 bereits ab 1. Mai 2016 Rechtswirkungen entfaltet (§ 28 Abs 42 Z 2 UStG 1994), ist die mit UStR-Wartungserlass 2016 vorgesehene Änderung schon jetzt anzuwenden. Nachstehend der geplante Änderungsentwurf zu UStR 2000 Rz 1369 (Änderungen im Fettdruck).
- Fuchs, Hubert W.
- § 10 Abs 3 Z 3 lit a UStG
- Steuerrecht
- § 28 Abs 42 Z 2 UStG
- BMF, 19.04.2016, BMF-010219/0166-VI/4/2016
- AFS 2016, 88
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