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Geltendmachung eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrages im Zuge einer Wiederaufnahme

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
AFSBand 2016
Inhalt:
Bundesfinanzgericht
Umfang:
2677 Wörter, Seiten 99-103

9,80 €

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Ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag kann auch im Rahmen einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO geltend gemacht werden. Für Wertpapiere kann ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag für das Jahr der Anschaffung auch geltend gemacht werden, wenn die Wertpapiere erst nachträglich (nach Ablauf dieses Jahres) in das Verzeichnis des § 10 Abs 7 Z 2 EStG 1988 eingetragen werden. Dies insbesondere dann, wenn die entsprechenden Bankbelege konkrete Hinweise auf eine betriebliche Zweckbestimmung der Wertpapieranschaffung in Form der Deckung eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrages schon im Zeitpunkt der Anschaffung geben.

  • Hilber, Klaus
  • § 10 Abs 7 Z 2 EStG
  • Steuerrecht
  • AFS 2016, 99
  • BFG, 11.04.2016, RV/4100119/2014

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