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Fuchs, Hubert W.

Veräußerung von landwirtschaftlichen Grundstücken durch Körperschaften öffentlichen Rechts

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Die Veräußerung von Grundstücken des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens durch Körperschaften öffentlichen Rechts ist keine private Grundstücksveräußerung gemäß § 21 Abs 3 Z 4 KStG 1988 und daher nicht steuerpflichtig (Rechtssatz). Revision eingebracht (Amtsrevision). Revision zulässig.

  • Fuchs, Hubert W.
  • BFG, 22.12.2015, RV/4100971/2015
  • Steuerrecht
  • § 21 Abs 3 Z 4 KStG
  • AFS 2016, 108

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