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NoVA und Kfz-Steuer bei Tätigkeit im Inland für ein Jahr und Nebenwohnsitzen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
AFSBand 2016
Inhalt:
Bundesfinanzgericht
Umfang:
1309 Wörter, Seiten 114-115

9,80 €

inkl MwSt

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Die Bf hatte im Streitzeitraum den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Deutschland. Damit ist der Standortvermutung des § 82 Abs 8 KFG 1967 des in Rede stehenden Kraftfahrzeuges jedoch der Boden entzogen, weil diese einen inländischen Hauptwohnsitz (bzw bei doppeltem Wohnsitz den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich) des Verwenders zur Voraussetzung hat. Revision unzulässig. Amtsrevision eingebracht.

  • Fuchs, Hubert W.
  • BFG, 21.12.2015, RV/4100357/2013
  • Steuerrecht
  • § 1 KfzStG
  • § 1 NoVAG
  • AFS 2016, 114
  • § 82 KFG

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