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Das neu geregelte nicht akzessorische Pfandrecht im ungarischen Zivilgesetzbuch
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 65
- Abhandlung, 11997 Wörter
- Seiten 390-402
- https://doi.org/10.47782/oeba201706039001
20,00 €
inkl MwStDas neue ungarische Zivilgesetzbuch, das am 15.3.2014 in Kraft trat, hat das Pfandrecht als akzessorische dingliche Kreditsicherheit geregelt. Wegen wirtschaftlicher Bedürfnisse wurde jedoch im Jahr 2016 unter der Bezeichnung „Selbständiges Pfandrecht“ die nicht akzessorische Form des Pfandrechts wieder eingeführt. Ziel dieser Modifizierung war die Belebung des ungarischen Pfandbriefmarktes sowie die Erhöhung der Sicherheit der Refinanzierung von Kreditinstituten. Nach der Modifizierung soll die Verkehrsfähigkeit und die Flexibilität des neu geregelten Selbständigen Pfandrechts so gewährleitet werden, dass auch der Schutz des Pfandrechtverpflichteten (Eigentümer der Pfandsache) erhöht wird.
- Bodzási, Balázs
- Schutz der Verpflichteten
- Geltendmachung von Einreden
- OEBA 2017, 390
- Ungarischer Bankensektor
- nicht akzessorisches Pfandrecht (Selbständiges Pfandrecht)
- JEL-Classification: K 11
- Pfandbriefe
- Pfandvertrag
- Sicherungsvertrag
- Kündigung
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