


Leistungsfrist für das Verbot, sich auf verbotene Klauseln zu berufen!
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 65
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 859 Wörter, Seiten 433-434
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§ 28 KSchG; § 409 ZPO. Um das urteilsmäßige Verbot zu erfüllen, sich auf die bekämpften Klauseln in bestehenden Verträgen zu berufen, ist dem AGB-Verwender eine Leistungsfrist zu gewähren.
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- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
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- OGH, 27.01.2017, 8 Ob 132/15t
- oeba-Slg 2017/2351
§ 28 KSchG; § 409 ZPO. Um das urteilsmäßige Verbot zu erfüllen, sich auf die bekämpften Klauseln in bestehenden Verträgen zu berufen, ist dem AGB-Verwender eine Leistungsfrist zu gewähren.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- OGH, 27.01.2017, 8 Ob 132/15t
- oeba-Slg 2017/2351