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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Keine Leistungsfrist für das Verbot, sich auf verbotene Klauseln zu berufen?

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§ 28 KSchG; § 409 ZPO. Um das urteilsmäßige Verbot zu erfüllen, sich auf die bekämpften Klauseln in bestehenden Verträgen zu berufen, ist dem AGB-Verwender keine Leistungsfrist zu gewähren.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • oeba-Slg 2017/2350
  • OGH, 30.01.2017, 6 Ob 235/15z

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