Das neue Pre-Marketing-Regime
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 69
- Abhandlung, 23776 Wörter
- Seiten 754 -775
- https://doi.org/10.47782/oeba202111075401
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Die Richtlinie 2019/1160/EU („CBDF-RL“) hat zu Änderungen der AIFM-RL und der OGAW IVRL geführt. Neben dem in der Folge dargestellten neuen Pre-Marketing-Regime hat die CBDFRL für OGAW-Verwaltungsgesellschaften und AIFM hinsichtlich der grenzüberschreitenden Tätigkeit neue Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung von Aufgaben im Tätigkeitsmitgliedstaat gebracht, da eine physische Präsenz („Zahlund Informationsstelle“) nicht mehr vorgeschrieben werden darf. Zudem wird erstmals der Widerruf des grenzüberschreitenden Vertriebs von Fondsanteilen vereinheitlicht. Schließlich entfallen jene Bestimmungen der AIFM-RL und der OGAW IV-RL, die durch Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/1156 ersetzt werden.
- Binder, Michael
- John, Georg
- OEBA 2021, 754
- OGAW
- grenzüberschreitender Vertrieb
- Pre-Marketing
- Zahl- und Informationsstelle
- UCITS
- JEL-Classification: G 11, G 15, G 18, G 23, G 28, K 23
- AIF
- Einrichtung
- AIFM
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