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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Zum Zahlungsplan bei betrügerischer Krida.

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§§ 141, 158, 194, 196, 201 IO; § 156 StGB. Für den Sanierungsplan bestimmt § 158 Abs 1 IO, dass die Verurteilung des Schuldners wegen betrügerischer Krida, wenn sie innerhalb zweier Jahre nach der Bestätigung des Sanierungsplans rechtskräftig wird, für alle Gläubiger den im Sanierungsplan gewährten Nachlass sowie die sonstigen Begünstigungen aufhebt, ohne den Verlust der Rechte nach sich zu ziehen, die ihnen der Sanierungsplan gegenüber dem Schuldner oder dritten Personen einräumt. Diese Bestimmung des § 158 IO gilt im Wege des § 193 Abs 1 Satz 2 IO auch im Zahlungsplanverfahren.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2021/2783
  • OGH, 25.06.2021, 8 Ob 65/21y

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