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Lenneis, Christian

Der in § 30 Abs 4 Z 1 EStG 1988 geforderte enge wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Veräußerung und Umwidmung ergibt sich idR aus dem vereinbarten Kaufpreis

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Dass die RevWerberin für Grünland den ortsüblichen Baulandpreis erhalten hat, ist nur im Hinblick auf die erwartete Umwidmung verständlich. Es stößt daher auf keine vom VwGH aufzugreifenden Bedenken, wenn das BFG einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Veräußerung und Umwidmung bejaht hat, der im Hinblick auf die Langwierigkeit von Baulandwidmungsverfahren auch mehrere Jahre umfassen kann.

  • Lenneis, Christian
  • Miet- und Wohnrecht
  • VwGH, 19.05.2020, Ro 2018/13/0015
  • § 30 Abs 1 Z 4 EStG
  • WOBL-Slg 2022/21

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