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Zeitschrift für öffentliches Recht

Heft 2, Juni 2018, Band 73

Jungbluth , David

Die „Erdoğan-Entscheidung“ des BVerfGThe “Erdoğan Decision” of the Federal Constitutional Court (BVerfG)

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Der Beitrag untersucht die sogenannte „Erdoğan-Entscheidung“ des deutschen Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 30.07.2016, mit welcher der dortige Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zurückgewiesen wurde, der sich gegen das vom Verwaltungsgericht Köln und vom Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte respektive ausgesprochene Verbot gerichtet hatte, den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan sowie andere türkische Politiker im Rahmen einer Demonstration, die nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei in Köln stattfinden sollte, per Videoleinwand zuzuschalten.

Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, dass das, was der Türkei unter ihrem Staatspräsidenten mit der Verfassungsänderung vorgeworfen wird, nämlich eine Auflösung der Gewaltenteilung, sich in den hier besprochenen Verfahren vor deutschen Gerichten gleichsam andeutet, da von eben diesen Gerichten eine – mehr oder weniger offensichtlich – politisch motivierte Entscheidung getroffen wurde, die in ihrer Begründung nicht nur in keiner Weise als dogmatisch hinreichend anzusehen ist, sondern darüber hinaus, offensichtlich um des gewollten Ergebnisses willen, tradierte prozessuale wie grundrechtliche Grundprinzipien negiert.

In Anbetracht dieser Einordung wird zudem die Vermutung evoziert, dass das BVerfG, in dem Wissen um die Mangelhaftigkeit der materiell-rechtlichen Begründung, sich hinter dem formalen Argument einer (angeblich) unzureichenden Prozessvollmacht versteckt hat, um keine Sachentscheidung im eigentlichen Sinne treffen zu müssen.

Abschließend wird die Hypothese aufgestellt, dass die Entscheidung mit hoher Wahrscheinlichkeit einen nicht zu unterschätzenden Teil zur Eskalation in Sachen Türkei/Erdoğan – und damit vermutlich auch zu dem Ergebnis des Verfassungsreferendums – beigetragen hat, womit die rechtlich angreifbare Entscheidung gleichzeitig auch die Institution BVerfG in einem recht fragwürdigem Licht erscheinen lässt, die einen eigenen gesellschaftspolitisch integrativen Anspruch besitzt, respektive besitzen sollte.

  • Jungbluth , David
  • Verwaltungsgericht (VG) Köln
  • Art 103 GG
  • Meinungsfreiheit
  • Bereich
  • Verfassungsreferendum Türkei
  • § 93d BverfGG
  • § 24 BverfGG
  • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
  • Recep Tayyip Erdoğan
  • Öffentliches Recht
  • Grundrechtsberechtigte(n-Austausch)
  • ZOER 2018, 347
  • § 31 BverfGG
  • § 30 BverfGG
  • Art 20 GG
  • Art 30 GG
  • grundrechtsarkaner
  • allgemeine
  • Folgenabwägung
  • Art 2 GG
  • Art 5 GG
  • § 67 VwGO
  • Prüfungsmaßstab BVerfG
  • § 15 VersG
  • Rechtsschutz, einstweiliger
  • § 22 BverfGG
  • § 25 BverfGG
  • Prozessvollmacht
  • Versammlungsfreiheit
  • Präjudizialität, (faktische)
  • Art 1 GG
  • Handlungsfreiheit
  • Art 8 GG
  • § 32 BverfGG
  • § 12 BverfGG
  • Oberverwaltungsgericht (OVG) Köln
  • Integration
  • Art 104 türkische Verfassung (aF)