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Zeitschrift für öffentliches Recht

Heft 2, Juni 2018, Band 73

Belling , Vojtěch

Legality and Legitimacy of the EU “Emergency Governance”

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Die EU-Wirtschafts- und Finanzkrise hat die traditionellen Modi der postnationalen und nationalen Governance nicht nur verändert, sondern auch in eine existenzielle Krise gebracht. Die verstärkte Rolle der Exekutivorgane, sowohl auf der nationalen wie auch auf der europäischen Ebene, als ein Zeichen der Krisenregierung lässt sich durch die Notwendigkeit schneller Lösungen in einer Notsituation erklären. Das Notstandsargument wurde im europäischen politischen Diskurs der letzten Dekade omnipräsent und wurde zur Rechtfertigung mehrerer umstrittenen Maßnahmen verwendet. Die Anwendung des Konzepts des Ausnahmezustands auf eine supranationale Gemeinschaft ist gleichwohl durchaus problematisch, nicht nur wegen der Abwesenheit jeglicher Ausnahmeklausel im EU-Vertragswerk, sondern vor allem deshalb, weil der „große“ Ausnahmezustand im Sinne einer Ausnahme aus der Verfassungsnormalität logisch mit dem modernen souveränen Staat und dem ihm inhärenten Rechtsprinzip der Selbstbehauptung verbunden ist. Die Maßnahmen, welche von den EU-Organen zur Bewältigung der Krise ergriffen worden sind, sofern sie mit geltenden Normen nicht konsistent sind, lassen sich deshalb kaum durch den Hinweis auf eine Notsituation rechtfertigen. Während eine oder mehrere Notstandsklausel/n, welche den EU-Organen begrenzte Sonderkompetenzen für bestimmte Situationen bereitstellen würden, im EU-Vertragswerk de lege ferenda durchaus vorstellbar ist/sind, wäre eine generelle Ausnahmezustandsklausel, wie sie in einigen nationalen Verfassungen existiert, auf EU-Ebene mit den Grundprinzipien der supranationalen Rechtsordnung unvereinbar.

  • Belling , Vojtěch