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Zeitschrift für Stiftungswesen

Heft 2, Juni 2016, Band 2016

Die Privatstiftung als Gesellschafter einer Gesellschaft zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft

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Die Privatstiftung darf nur dann einer Gesellschaft zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft angehören, wenn neben dem eingeschränkten Stiftungszweck – nämlich der Unterstützung eines Rechtsanwalts und bestimmter Angehöriger – auch die übrigen Voraussetzungen gemäß § 21c Abs 1 Z 1 lit a bis d RAO gegeben sind. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass der Rechtsanwalt, dessen Angehörige unterstützt werden, gleichzeitig als Gesellschafter beteiligt ist.

Liegen die Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vor (arg „jederzeit“), kann eine Privatstiftung nicht Gesellschafter sein oder bleiben.

  • Standes- und Disziplinarrecht
  • Stiftungen
  • Rechtsanwalt
  • Privatstiftung
  • ZFS 2016, 79
  • OGH, 23.02.2016, 20 Os 14/15g
  • § 21c RAO

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